Schulordnung
In unserer Schule arbeiten viele, unterschiedliche Menschen zusammen. Die Schulordnung soll ein friedliches und geordnetes Zusammenleben und eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller ermöglichen. Dafür tragen alle Verantwortung, die am Schulleben teilnehmen, also auch SIE.
Wir möchten und wollen gemeinsam erreichen:
- Dass alle respektvoll und höflich miteinander umgehen.
- Dass wir uns gemeinsam für Fairness, Gerechtigkeit und Toleranz einsetzen.
- Dass jeder den anderen in dessen Persönlichkeit und Lebensweise achtet und
respektiert. - Dass jeder den anderen so behandelt, wie er selbst behandelt werden möchte.
- Dass jeder ohne Angst in die Schule kommen kann.
- Dass jeder an der Schule sich entfalten und lernen kann.
- Dass sich alle rege am Schulleben beteiligen, z.B. im Rahmen der Schülervertretung.
- Dass wir bei schulischen Problemen gemeinsam nach Lösungen suchen.
In Anlehnung an das Schulgesetz regelt diese Schulordnung explizit, dass jede Schülerin und jeder Schüler sich verpflichtet,
- Lehreranweisungen zu befolgen.
- regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht mit dem geforderten Arbeitsmaterial und persönlichen Einsatz zu beteiligen.
- alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer Schule schadet.
- sich so zu verhalten, dass es niemanden am Lernen hindert.
- bei Krankheit sich umgehend zu melden und in der ersten Unterrichtsstunde nach der Genesung eine Entschuldigung vorzulegen.
- schulische Leistungen zu erbringen und aufgetragene Aufgaben zu erledigen.
Es ist verboten,
- das Eigentum anderer zu beschädigen oder zu stehlen.
- gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Pistolen jeder Art ......) zur Schule mitzubringen.
- Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas auf dem gesamten Schulgelände und im gesamten Gebäude zu konsumieren.
- Alkohol und Drogen mitzubringen oder zu konsumieren.
- Personen an unserer Schule zu beschimpfen, zu beleidigen, zu bedrohen oder zu schlagen.
- Smartphones oder elektronische Unterhaltungsmittel im Unterricht zu benutzen. Über Ausnahmen, im unterrichtlichen Zusammenhang, entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer.
- auf dem gesamten Schulgelände (insb. mit dem Smartphone) außerhalb des Unterrichts zu fotografieren, zu filmen oder Audiomitschnitte zu erstellen. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
- das Schulgebäude, das Klassenzimmer, die Turnhalle und das Schulgelände zu beschmutzen, zu verunreinigen oder zu beschädigen.
Konkrete Regelungen
1. Unterricht
- Frühester Unterrichtsbeginn ist 7.30 Uhr. Im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit wird von allen Personen Pünktlichkeit erwartet. Dies gilt insbesondere nach den Pausen.
- Während des Unterrichts ist das Verzehren von Speisen und das Kauen von Kaugummi in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. In entsprechend gekennzeichneten Fach- oder Computerräumen ist das Trinken nicht gestattet. Sollte es erforderlich sein während des Unterrichts zu trinken, z.B. bei Klausuren, Beeinträchtigungen der Gesundheit, heiße Tage u. ä., sollte sich die Flüssigkeitsaufnahme auf Wasser beschränken.
- Während des Unterrichts werden grundsätzlich weder Jacken noch Mützen getragen.
- Zum Unterrichtsende sind die Klassenräume sauber zu hinterlassen, die Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und die Stühle hochzustellen.
- Am Ende jeder Unterrichtseinheit ist die Tafel zu säubern.
2. Außerhalb des Unterrichts
- Außerhalb des Unterrichts ist das Verweilen in den Unterrichtsräumen und den Fluren nicht gestattet. Für den Aufenthalt sind das „Pädagogische Zentrum“ und der Pausenhof vorgesehen.
3. Unterrichtsversäumnis
- Falls die Teilnahme am Unterricht wegen Erkrankung oder sonstiger Gründe nicht möglich ist, hat umgehend eine Information per E-Mail an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Diese E-Mail-Adresse erhalten Sie am ersten Schultag. Zusätzlich finden Sie alle E-Mail-Adressen der Lehrerinnen und Lehrer auf der Homepage unserer Schule.
- In dringenden Fällen ist das Schulbüro unter der Telefonnummer 02151-49848 0 zu erreichen.
- Bei 20 unentschuldigten versäumten Unterrichtsstunden binnen eines Monats kann die Entlassung von der Schule erfolgen.
4. Parken
- Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Das Parken unmittelbar am Schulgebäude ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
5. Verhalten bei Gefahr und Alarm
- Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer ist zu folgen.
- Die ausgehängten Alarm- und Fluchtpläne sind zu beachten.
6. Drogen- und gewaltfreie Zone
- Der Konsum von Drogen aller Art ist auf dem gesamten Schulgelände (im Freien und in den Gebäuden) verboten. Dies gilt insbesondere für das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas.
- Das Schulgelände ist eine gewaltfreie Zone, in der niemand belästigt oder bedroht werden darf.
7. Sauberkeit
- Es ist uns wichtig eine saubere Schule zu haben, in der das Lernen Spaß macht. Daher wird ein entsprechendes Verhalten aller Personen erwartet.
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, Lehr- und Lernmittel und Einrichtungsgegenstände der Schule sorgfältig zu behandeln.
- Die Toiletten sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
Verstöße gegen die Schulordnung werden konsequent verfolgt.
Diese Schulordnung wurde am 11.Oktober 2017 durch die Schulkonferenz beschlossen und tritt am 16. Oktober 2017 in Kraft.
gez. Mundry
(Schulleiter)