Anmeldung für unsere vollzeitschulischen Bildungsgänge im Schuljahr 2024/2025
Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 ist geschlossen. Für eine Anmeldung an die Fachschulen für Technik oder Informatik (Techniker-Ausbildung), wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Voß (david.voss@bkukr.de) | Anmeldung für eine Duale Ausbildung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Betriebe. |
Fragen und Antworten zur Online-Anmeldung am BKU (FAQ)
Welche Voraussetzungen brauche ich, wenn ich Abitur, Fachabitur, Realschulabschluss am BKU machen will?
Die Informationen zu den Voraussetzungen (erreichte Abschlüsse / Qualifikationsvermerk etc.) finden Sie auf den Infoseiten der Homepage des BKU. Hier kann man sich zu unseren Schulformen / Bildungsgängen informieren:
- Technisches Gymnasium
- Höhere Technikschule
- Berufsfachschule
- Fachschule für Technik
- Fachschule für Informatik
Wenn Sie unsicher sind oder Sonderfragen haben, dann nutzen Sie gerne das Beratungsformular oder rufen an.
Welche Unterlagen brauche ich für die Online-Anmeldung?
Bei der Online-Anmeldung müssen folgende digitalisierte Unterlagen (Fotos / PDFs) hochgeladen werden:
- aktuelles Foto
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
- tabellarischer Lebenslauf
- Vorder- und Rückseite letztes Halbjahreszeugnis
- ggf. Nachweis Nachteilsausgleich (Diejenigen, die das betrifft, wissen Bescheid – sonst: Beratungsformular!)
- ggf. Nachweis Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) (Diejenigen, die das betrifft, wissen Bescheid – sonst: Beratungsformular)
Nur für die Anmeldung an der Fachschule Technik oder Informatik zusätzlich:
- Letztes allgemeinbildendes Abschlusszeugnis
- Letztes Halbjahreszeugnis wird für die Anmeldung an der Fachschule nicht benötigt
- Prüfungszeugnis der IHK oder der HWK
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Aktueller Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers mit Information über die Art der Tätigkeit und über die Dauer des Arbeitsverhältnisses. (Arbeitsvertrag reicht nicht aus!)
Erhalte ich eine Bestätigung der Anmeldung?
Ja, Sie erhalten sofort nach Abschluss der Online-Anmeldung eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. (Empfehlung: vor dem „Abschicken“ können die Angaben überprüft werden.)
Diese E-Mail enthält auch die von Ihnen gemachten Angaben. Sie brauchen also während er Online-Anmeldung keine Ausdrucke zu machen.
Zusätzlich gibt es noch eine Anmeldebestätigung per Post nach ein paar Tagen. In dieser können Sie sehen, ob Ihre Unterlagen vollständig und brauchbar waren oder welche Sie noch nachreichen müssen.
Wichtig: Diese Anmeldebestätigung muss dann noch von Ihnen bzw. Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben und an uns zurückgeschickt werden.
Spielt die Reihenfolge der Anmeldung eine Rolle für die Aufnahme? Nach dem Motto: Wer zuerst kommt ...?
Nein. Es ist egal, ob man sich zu Beginn oder am Ende des Anmeldezeitraums anmeldet. Entscheidend für die Aufnahme sind nur die Voraussetzungen, also der bisher (bzw. im Sommer) erreichte Schulabschluss.
Kann ich die Online-Anmeldung später fortsetzen, wenn mir noch Unterlagen fehlen und ich diese nachreichen will?
Nein. Fehlende Unterlagen sind per Post an die Schule nachzureichen. Welche das sind, erfahren Sie über die Anmeldebestätigung, die Sie per Post erhalten.
Kann ich die Angaben bei der „Online-Anmeldung“ später noch ändern?
Nein. Eine Änderung können Sie auf der Anmeldebestätigung vornehmen, die von Ihnen und Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und per Post an das BKU geschickt werden muss.
Kann ich den Bildungsgang / die Schulform nach der Anmeldung noch wechseln?
Wenn sich zeigt, dass Sie die Voraussetzungen für den gewünschten Bildungsgang doch nicht erreichen, dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen (Beratungsformular / Telefon). Wir überlegen dann gemeinsam, ob ein anderer Bildungsgang am BKU für Sie in Frage kommt.
Was ist, wenn ich jetzt noch nicht sicher bin, welchen Schulabschluss (Voraussetzung) ich am Ende dieses Schuljahres erreiche? Kann ich mich in mehreren Bildungsgängen anmelden?
Nein. Nehmen Sie in einem solchen Fall vor der Anmeldung über das Kontaktformular mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten.
Wie erfahre ich denn, ob ich am BKU aufgenommen worden bin oder nicht?
Angemeldet zu sein heißt noch nicht, auch aufgenommen zu sein!
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten so schnell wie möglich eine schriftliche Information, ob sie aufgenommen werden, einen Platz auf der Warteliste haben oder keinen Platz erhalten.
Aber ACHTUNG: Diese Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auch die jeweiligen Voraussetzungen im Sommer/ auf dem Sommerzeugnis erfüllt werden.
Ist das Zeugnis, das ich im Sommer erhalte, noch wichtig?
Ja. Sehr! Das muss bis spätestens 05.07.2024 in beglaubigter Form an das BKU per Post gesendet werden.
Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme schon bei der Anmeldung voll erfüllt hat, erhält auch sofort eine endgültige Aufnahmebestätigung.
Siehe: Informationen zu den Voraussetzungen (erreichte Abschlüsse / Qualifikationsvermerk etc.) finden Sie auf den Infoseiten der Homepage des BKU.
Wie ist das mit der Einschulung nach den Sommerferien?
Die Einschulungstermine (welche Schulform in welchen Räumen und zu welchem Zeitpunkt) werden auf der Schulhomepage spätestens Ende Juni veröffentlicht und stehen genau in Ihrem Aufnahmeschreiben.
Wie ist das mit den Schulbüchern für das neue Schuljahr?
Auch diese Informationen stehen in Ihrem Aufnahmeschreiben.
Wo bekomme ich ein Schokoticket (Fahrschein für ÖPN-Verkehrsverbund)
Das Schokoticket bekommen Sie mit Ihrem Aufnahmeschreiben (wird dem Aufnahmeschreiben beigelegt, wenn Ihr Schulweg zum BKU mindestens 5km beträgt. Ist die Entfernung kürzer, können Sie auch ein Schokoticket beantragen, bekommen aber keinen Zuschuss. In diesem Fall bitte kurz eine E-Mail schreiben an: undine.bundesmann(at)bkukr.de
Was muss ich machen, wenn ich doch nicht im Sommer am BKU anfangen möchte oder kann - wenn ich also von meiner Anmeldung zurücktreten möchte?
Sobald sich zeigt, dass einer der folgenden Gründe bei Ihnen zutrifft, müssen Sie uns diesen schriftlich mitteilen (E-Mail: undine.bundesmann@bkukr.de)
a) kein Erreichen des angestrebten Abschlusses an Ihrer bisherigen Schule
b) Wechsel zu einer anderen Schule (Adresse erforderlich)
c) Verbleib an Ihrer bisherigen Schule
d) Beginn einer Berufsausbildung (Name des Betriebes erforderlich)
e) sonstiger Grund
Denn für Schüler/innen unter 18 Jahre gilt, dass sie weiter schulpflichtig sind. Das BKU muss wissen / prüfen, an welcher Schule Sie Ihrer Schulpflicht nach den Sommerferien nachkommen.