Zaun am Schulgelände machts möglich

Nur so kann Hausfriedensbruch auf BKU-Gelände geahndet werden - Verhinderung von Vandalismus und Vermüllung

In den Abendstunden, am Wochenende oder in den Ferien wird das Schulgelände besondes in Ecken, die von außen nicht einsehbar sind, von "ungebetenen Gästen" für ihre Freizeitgesteltung genutzt und dann in einer Weise hinterlassen, die oft diverse Reinigungs- und Aufräumarbeiten nötig machen. Bisher konnten diese "Gäste" nicht vom Gelände verwiesen werden, da es nicht "als befriedetes Besitztum" (so heißt das in der Rechtsprechung) erkennbar und nicht umgrenzt bzw. eingezäunt war. So galt ein "Abhängen auf dem Schulgelände" nicht als unbefugtes Betreten. Auch die Polizei war da machtlos.

Die Stadt Krefeld hat jetzt Abhilfe geschaffen und an den Eingangswegen einen Zaun errichtet, der erkennen lässt, dass es sich um ein eingegrenztes, privates, nicht öffentliches Gelände handelt. Ab sofort können sich die "ungebetenen Gäste" nach § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Es ist jetzt juristisch möglich, diese Leute rechtswirksam des Schulgeländes zu verweisen oder die Polizei einzuschalten und mit dieser Aufgabe zu betrauen!