Hinweis aus gegebenem Anlass:
Gemäß des - ab Mitte der Woche verschärften - Bußgeldkatalogs handelt es sich bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 150 EUR zu ahnden ist. Nach den Vorgaben des Landes NRW besteht damit für die Ordnungskräfte grundsätzlich die Verpflichtung, ein solches Bußgeld umgehend festsetzen zu müssen. Die Möglichkeit, es zunächst bei einer mündlichen Verwarnung belassen zu können, ist weggefallen.
Wir möchten alle Schüler*innen im Interesse eines fortgesetzt notwendigen Infektionsschutzes (und im eigenen Interesse) dringend darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht nicht nur in den Fahrzeugen des ÖPNV gilt, sondern auch an den Haltestellen und beim Einkaufen.
Auch bei uns am BKU gilt auf dem ganzen Schulgelände und auch im Gebäude - zunächst bis Ende August - die Maskenpflicht.